In welchen Intervallen ist eine Wartung der Dach-Eindeckung notwendig?
Jeder Immobilienbesitzer ist im Rahmen seiner Pflichten als Versicherungsnehmer einer Gebäudehaftpflicht- und der Wohngebäudeversicherung dazu verpflichtet in regelmäßigen Intervallen eine Wartung der Dach-Eindeckung durchführen zu lassen.
Damit bei der Gebäudehaftpflicht- und der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsschutz bestehen bleibt, ist eine regelmäßige Wartung der Dach-Eindeckung notwendig.
Warum Versicherungen bei nicht regelmäßiger Wartung der Dach-Eindeckung nicht bezahlen
Regenwasser kann bei schadhafter Dach-Eindeckung in die Bausubstanz eindringen und deren Struktur zerstören. Im Winter gefriert in die Bausubstanz eingedrungenes Wasser, dehnt sich aus und verursacht Rissbildungen und Lockerungen.
Als Hausbesitzer sollten Sie auch ein Augenmerk auf die Bedingungen Ihrer Versicherungen haben. Denn sowohl bei der Gebäudehaftpflicht- als auch bei der Wohngebäudeversicherung gegen Sturm, Hagel, Brand etc. müssen Hauseigentümer ihr Dach regelmäßig warten lassen.
Die Rechtsprechung hat in vielen Urteilen bestätigt, dass der Versicherungsschutz ganz oder teilweise erlöschen kann. In Extremfällen, zum Beispiel wenn Personen durch herabfallende Dachteile verletzt oder gar getötet werden, kann diese Rechtslage den wirtschaftlichen Ruin des Hausbesitzers bedeuten.
Die Innungsbetriebe des Deutschen Dachdeckerhandwerks bieten hier die perfekte Lösung für Sie: DachCheck und DachCheck Plus.
Sturmschäden an Grundstücken und Gebäuden.
Wartungsintervalle fürs Steildach
Folgende Wartungsintervalle werden vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks empfohlen
- Alter des Daches
- bis 5 Jahre
- ab dem 6. Jahr
- ab dem 15. Jahr
- unabhängig vom Alter des Daches oder der Eindeckung, nach außergewöhnlichen Ereignissen wie beispielsweise einem Sturm oberhalb Windstärke 8. Windstärke 8 entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 –74 km/h
- Bereich des Daches
- Eindeckung
- Eindeckung und Stichprobe der Befestigung der Dach-Steine/-Ziegel
- Eindeckung und Stichprobe der Befestigung der Dach-Steine/-Ziegel
Befestigung der Lattung - Eindeckung und Stichprobe der Befestigung der Dach-Steine/-Ziegel
Befestigung der Lattung
Überprüfung der Auswirkungen des außergewöhnlichen Ereignisses auf die Tragkonstruktion des Daches
- Wartungsintervall
- keine
- alle 3 Jahre
- alle 2 Jahre
- schnellstmöglich nach dem Eintritt des außergewöhnliche Ereignisses
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Windstärke – Windgeschwindigkeit
Quelle: Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regelwerk 5.3-Fachregeln Dachdeckungen Dachziegel und Dachsteine (12-2012)-1 Allgemeine Regeln 1.5 Inspektion und Wartung.
BSV Rüdiger Meixner – Das Immobiliengutachter und Bausachverständigen Büro aus Schenklengsfeld
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