Sturmschäden an Grundstücken und Gebäuden
Sturmschäden an Grundstücken und Gebäuden richtig regulieren.
Ein Sturmtief jagt das nächste. Sturmschäden in großem Ausmaß sind die Folge.
Zum Glück sind Sturmschäden wie in der Eifel, wo ein Tornado gleich bis zu 40 Häuser beschädigte, nicht die Regel.
Sturmschäden sind meist ein Fall für die Versicherung. Zerstört der Sturm zum Beispiel Schornsteine oder es werden durch den Sturm Dächer abgedeckt, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. Die Wohngebäudeversicherung leistet auch bei Folgeschäden. Etwa wenn durch das kaputte Dach Regen eindringt und zum Beispiel Fußböden beschädigt werden.
Für beschädigte Möbel, TV-Geräte und anderen Hausrat springt die Hausratversicherung ein.
Beweisführung:
Voraussetzung ist immer, dass der Sturm auch tatsächlich die Schadenursache ist. Nach den geltenden Versicherungsbedingung wird für die Einstufung als Sturm mindestens Windstärke acht vorausgesetzt. Den Nachweis dafür muss im Zweifel der Versicherte erbringen. Helfen können dabei Datenaufzeichnungen der Wetterämter und Medienberichte. Medienberichte helfen bei der Beweisführung auch für den Fall, dass es sich um einen lokal begrenzten Schaden handelt.
In aller Regel ist von einem lokalen Schadenereignis aber nicht Ihr Haus als einziges betroffen. Zum Nachweis können Sie also in der Regel Ihren von dem Schaden ebenfalls betroffenen Nachbarn als Zeugen benennen.
Schnelle Schadensmeldung:
Eine schnelle Schadensmeldung ist bei allen Versicherungen sehr wichtig. Fotos und eine genaue Dokumentation und Aufstellung der beschädigten Gegenstände und Sachen helfen dabei.
Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht!
Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Versicherungsnehmer seine Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt hat.
Ein solcher Fall wäre beispielsweise der bei Sturm aufs Hausdach krachende morsche Baum, von dem der Hauseigentümer schon länger wusste, ohne etwas zu unternehmen.
Streit über die Schadenhöhe
Oft wird über die Höhe des Schadens gestritten. Auch hier gibt ein blick in den Versicherungsvertrag Aufschluss.
Für den Zeitwert gibt es weniger als für den Neuwert!
Der Versicherungsvertrag gibt zudem Hinweise auf das Verhalten und die Obliegenheiten die der Versicherungsnehmer im Schadenfall einhalten muss.
Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass sich der Schaden nicht noch vergrößert!
Regnet es beispielsweise nach einem Sturm und Hagelschaden durchs Dach, ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet einen Eimer unter die Leckage Stelle zu stellen. Damit wird sichergestellt dass kein Wasser in die darunter liegende Wohnung sickert.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
Schadenminderung:
Im Rahmen der Verpflichtung zur Schadenminderung darf der Versicherungsnehmer notwendige Arbeiten zur Schadenminderung selbst ausführen oder muss diese zur Ausführung beauftragen. Die dafür entstehenden Kosten werden in der Regel später durch die Versicherung übernommen.
Schaden-Meldepflicht:
Versicherungsnehmer sind verpflichtet Schäden möglichst schnell an den Versicherer zu melden, und zwar unbedingt bevor Handwerker beauftragt werden.
Die Versicherungsgesellschaften wollen in der Regel die Schäden vorher ansehen. Es spricht aber grundsätzlich nichts dagegen wenn der Versicherungsnehmer mit einem Fach-Handwerker den Schaden fototechnisch dokumentieren. Weiterhin muss ein Kostenvoranschlag über die notwendigen Arbeiten zur Schadensbeseitigung vorgelegt werden. Die Foto-Dokumentation und die Kostenvoranschläge müssen in jedem Fall vor der Beauftragung beim Versicherer vorgelegt werden.
Je nach Ausmaß und Höhe des Schadens entscheiden die Versicherer ob die Arbeiten zur Ausführung freigegeben werden, oder es werden eigene Sachverständige mit der Begutachtung des Schadens beauftragt.
Es blitzt, donnert, stürmt, hagelt und anschließend folgt noch Starkregen. Dadurch bedingt fliegen Dachziegel von den Dächern. Bäume kippen um, Keller laufen voll.
Mit Schäden durch Sturm- und Unwetter-Ereignisse müssen Hausbesitzer verstärkt rechnen.
Wohngebäudeversicherung – Hausratversicherung:
Schäden durch Unwetter: Die zunehmenden Gefahren aus Unwetter Ereignissen und die daraus resultierenden Elementarschäden können über die Wohngebäudeversicherung:
Wohngebäudeversicherung
Die verbundene Wohngebäudeversicherung (kurz: VWG) ist eine Sachversicherung, die ein definiertes Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Kosten versichert. Das versicherte Gebäude kann rein zu Wohnzwecken genutzt sein oder einen gewerblichen Anteil enthalten. Entscheidend ist, dass das versicherte Objekt bis zu mindestens fünfzig Prozent zu Wohnzwecken genutzt wird. Die elementaren Grundgefahren, die im Normalfall versichert werden können sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die damit verbundenen sowie weiterführenden Kosten sind über den Versicherungsvertrag eingeschlossen. In der Theorie kann der Versicherungsnehmer jede versicherte Gefahr einzeln bei einem Versicherungsunternehmen versichern.
Über die elementaren Grundgefahren hinaus, bieten die meisten Versicherer in Deutschland auch erweiterten Versicherungsschutz gegen beispielsweise erweiterte Elementargefahren an. Hierzu gehören beispielsweise Überschwemmungen, Erdbeben, -senkungen oder -rutsche. Der Versicherungsschutz kann von jedem Versicherer individuell angeboten werden. Einen einheitlichen Anhaltspunkt bieten die Musterbedingungen zur verbunden Wohngebäudeversicherung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft. Wikipedia
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung (mit Fugenlaut: Hausratsversicherung) ist eine Sachversicherung. Versicherungsschutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalts (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden. Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.
Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert: der Versicherer ersetzt die Kosten, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die Hausratversicherung ist eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Wikipedia
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