Kostenfalle Hausbau
Ob Neubau, Umbau oder Sanierung, oft wird das Projekt zur Kostenfalle Hausbau und Bauherren zahlen drauf!
Selten läuft beim Hausbau alles glatt. Viele Kostenfallen zeichnen sich bereits im Bauvertrag ab. Dagegen kann man sich aber schützen.
Bausachverständige Begleitung – wichtig von Anfang an!
Wohl kaum ein Haus wird gebaut, umgebaut oder saniert, ohne dass irgendwelche Mängel auftreten.
Wenn auch nicht so gerne, räumen das selbst Immobilienentwickler ein. Dabei haben diese als Profis mit diesem Phänomen noch am wenigsten Probleme.
Aber der private Häuslebauer, der sich nicht auskennt, der bemerkt oft erst bei der Schlüsselübergabe, dass etwas nicht stimmt. Sehr oft aber auch erst sehr viel später. In machen Fällen sind die Gewährleistungsfristen dann schon abgelaufen.
Damit die Kostenfalle Hausbau erst gar nicht zuschnappen kann empfehlen wir, am besten bereits vor Unterzeichnung der Verträge, die Unterlagen durch einen unserer Experten prüfen zu lassen. Auch wenn die Umbau- oder Sanierungs-Maßnahme läuft sollten unabhängige Baubegleitende Qualitätskontrollen durchgeführt werden.
Ist der Kaufpreis erst einmal voll bezahlt, ist die Durchsetzung für Nachbesserungen schwierig. Von Anfang an einen Bausachverständigen einzuschalten, ist deshalb ein guter Rat. Natürlich ist ihre Unterstützung auch noch nützlich, wenn nach längerer Zeit Mängel gefunden werden.
Durch Kontrolle lassen sich viele Problem und damit verbundene Mehrkosten vermeiden!
Falsche Planung, Pfusch und Terminverschiebungen treiben die Kosten beim Bau, Umbau oder der Sanierung in die Höhe. Doch Bauherren können vorbeugen!
Fast immer läuft der private Bau nicht nach Plan. Der im Bauvertrag vereinbarte Preis ist oft schon kurz nach der Unterschrift Makulatur.
Die Kostenfalle Hausbau zeichnet sich in der Regel bereits im Bauvertrag ab. Andere lassen sich durch gezielte Kontrollen der Arbeiten umgehen.
Besonders heikel sind Änderungswünsche in fortgeschrittenen Bauphasen.
Durch die Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen mit Bau begleitenden Qualitätskontrollen können Mehrkosten vermieden werden.
Schwachstellen
Was sind die häufigsten Schwachstellen?
Zusätzliche Kosten entstehen häufig, weil Bauunternehmen Punkte in der Kalkulation offen lassen.
Zusatzkosten entstehen aber auch sehr oft, weil der Bauherr die Leistungsbeschreibung falsch verstanden hat.
Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurde dies verbessert!
Seit Januar 2018 hat der Bauherr Anspruch auf eine detaillierte Baubeschreibung.
Nach wie vor finden sich in Verträgen Lücken die man als Laie nicht erkennen kann.
Alles was der Vertrag offen und damit ungeregelt lässt und erst im Laufe der Bauausführung geklärt wird, verursacht in der Regel Mehrkosten.
Leistungsverzeichnis
Hochwertig, Exclusiv, Markenprodukt
Solche Schlagworte lesen sich in einer Leistungsbeschreibung immer gut, lassen aber Spielraum für Interpretationen.
Verbraucherschützer raten in diesem Zusammenhang immer auf die genaue Angaben im Leistungsverzeichnis zu bestehen.
Wichtig sind dabei immer Fabrikat, Größe und technische Daten zu den im Leistungsverzeichnis bezeichneten Produkten und Artikeln.
Baubeschreibung
Wird nichts anderes vereinbart, wird die Baubeschreibung mit der Unterschrift zum Vertragsbestandteil.
Änderungswünsche zu Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung müssen grundsätzlich vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden.
Die Änderungen können dabei in einer gesonderten Liste festgehalten werden. Diese müssen sich dabei aber immer auf die jeweilige Position im Leistungsverzeichnis und der Baubeschreibung beziehen.
Baumängel
Immer wieder passiert es, dass Bauherren die Behebung von Baumängeln aus der eigenen Tasche zahlen.
Die Ursachen dafür sind vielfältig. Zum einen weil Fehler in der Bauausführung bei der Abnahme der Leistungen übersehen wurden.
Zum anderen aber auch um nicht noch Geld für einen langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang aufbringen zu müssen.
In vielen Fällen aber auch weil das ausführende Bauunternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.
Bürgschaften
Die Sicherstellung der Fertigstellung durch Bürgschaften ist seit langem im Bauvertragsrecht vorgeschrieben und verankert.
Trotzdem stehen viele private Bauherren am Ende mit leeren Händen da.
Fünf Prozent des Gesamtpreises müssen Unternehmen als Sicherheitseinbehalt gewähren.
Einbehalte sind für den Fall vorgesehen, dass Unternehmen in der Bauphase zahlungsunfähig werden und die Arbeiten einstellen müssen.
Das Geld kann als Sicherheitseinbehalt oder in Form einer Bürgschaft oder Versicherung hinterlegt werden.
Nicht gesetzlich verankert, aber dennoch eine Sicherheit für private Bauherren und Verbraucher stellen Gewährleistungsbürgschaften dar.
Gewährleistungsbürgschaften werden durch den Auftragnehmer bei einer Bank oder Versicherung abgeschlossen.
Die Bank oder Versicherung springt dann ein, wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel behoben werden müssen.
Hilfe für private Bauherren
Bauherren sollten den Bauvertrag vor der Unterschrift einem Baurechts-Experten zur Prüfung geben.
Pläne, Leistungsverzeichnis und technische Ausführungsdetails sollte sich zuvor ein Bausachverständiger ansehen.
BSV Rüdiger Meixner – Das Immobiliengutachter und Bausachverständigen Büro aus Schenklengsfeld
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