Nachrüstpflichten bei älteren Immobilien
Nachrüstpflichten bei ältere Immobilien beziehen sich in den meisten Fällen auf die energetische Optimierung.
Ältere Immobilie entsprechen oft nicht dem aktuellen Standard. Vom Vorbesitzer wurden sehr oft die gesetzlichen Vorgaben zur Nachrüstung vernachlässigt. Diese Immobilien müssen dann vom neuen Besitzer erst auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Wenn Standard Öl- und Gas-Heizkessel älter als 30 Jahre sind besteht die Verpflichtung zum Austausch bzw. zur Nachrüstung.