Sturmschaden an Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung
Sturmschaden an Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung – Wir helfen Ihnen bei der Begutachtung und Bewertung!
Sturmschaden – wer zahlt?
Wer nach einem heftigen Sturm wie nach dem Tief „Eberhard“ oder schweren Überschwemmungen vor den Trümmern seines Eigenheims steht, Schäden an Fahrzeugen, Kleidung oder Mobiliar zu beklagen hat, braucht einerseits gute Versicherungen und muss andererseits einiges beachten, um den vollen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können.
Voraussetzungen für eine Ersatzleistung im Schadensfall:
- Grundsätzlich müssen Sie den Schadensfall umgehend der Versicherung melden. Spätestens innerhalb einer Woche muss der Schaden benannt werden. Damit die Versicherung den Schaden feststellen kann, sollten Sie alles unterlassen, was eine Schadensfestellung erschweren könnte – sonst setzen Sie Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel!
- Stets wahrheitsgetreue Angaben machen – sicherheitshalber sollten Sie vor Beginn der Aufräumarbeiten Fotos machen und alle Gegenstände, die beschädigt oder zerstört worden sind, auflisten. Gefahrenquellen dürfen vorher entfernt werden.
- Sollten Sie zur Miete wohnen, wenden Sie sich direkt an Ihren Vermieter – der Unwetterschaden ist Sache des Vermieters, der sich die Kosten dann von seiner Versicherung zurückholen muss.
Wir helfen Ihnen schnell, kompetent mit Sachverstand!
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