Elementarschaden an Ihrem Immobilieneigentum
Elementarschaden an Ihrem Grundstück, Gebäude oder Ihrer Wohnung
Wir helfen Ihnen bei der Begutachtung und Bewertung von einem Elementarschaden an Ihrem Grundstück, Gebäude oder Ihrer Wohnung.
Elementarschaden – wer zahlt?
Wer nach einem heftigen Sturm oder Unwetter wie nach dem Tief „Eberhard“ oder schweren Überschwemmungen vor den Trümmern seines Eigenheims steht, Schäden an Fahrzeugen, Kleidung oder Mobiliar zu beklagen hat, braucht einerseits gute Versicherungen und muss andererseits einiges beachten, um den vollen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können.
Voraussetzungen für eine Ersatzleistung im Schadensfall:
- Grundsätzlich müssen Sie den Schadensfall umgehend der Versicherung melden. Spätestens innerhalb einer Woche muss der Schaden benannt werden. Damit die Versicherung den Schaden feststellen kann, sollten Sie alles unterlassen, was eine Schadensfestellung erschweren könnte – sonst setzen Sie Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel!
- Stets wahrheitsgetreue Angaben machen – sicherheitshalber sollten Sie vor Beginn der Aufräumarbeiten Fotos machen und alle Gegenstände, die beschädigt oder zerstört worden sind, auflisten. Gefahrenquellen dürfen vorher entfernt werden.
- Sollten Sie zur Miete wohnen, wenden Sie sich direkt an Ihren Vermieter – der Unwetterschaden ist Sache des Vermieters, der sich die Kosten dann von seiner Versicherung zurückholen muss.
Elementarschäden an Grundstück, Haus oder Wohnung – Wohngebäudeversicherung
Eigenheimbesitzer sollten neben der Feuerversicherung auch die Gefahren aus Elementarschäden versichern. Darin eingeschlossen sind sowohl die Kostenübernahme bei Elementarschäden, die durch die direkte Einwirkung von Naturgewalten entstanden sind, aber auch die Folgekosten durch weitere Schäden.
Zusätzlich zu versichernde Gefahren – Schäden durch Unwetter und Naturgewalten:
Differenzierter ist die Betrachtung der Versicherbarkeit der erweiterten Elementarschäden. Darunter versteht man i. d. R. Versicherungsschutz gegen:
Wenn ein Sturm also Ihr Dach abgedeckt hat und es reinregnet, ist auch der Folgeschaden durch den Regen mitversichert. Dies gilt nicht für im Bau befindliche Gebäude – für die ist eine zusätzliche Bauleistungs- und Bauwesenversicherung nötig.Gewitterstürme gehen oft einher mit Hagel und anschließenden Starkregen. Durch Hagel können Dachziegel und Dachfenster beschädigt bzw. zerstört werden, so dass es in der Folge reinregnet.
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