Versicherungssumme Gebäude


Versicherungssumme für Gebäudeversicherung

Sie wollen eine Wohngebäudeversicherung abschließen und fragen sich, wie hoch die Versicherungssumme angesetzt werden soll?

Um die optimale Versicherungssumme für Ihre Gebäudeversicherung zu ermitteln und festzulegen, müssen wir zunächst den genauen Wert Ihres Gebäudes bestimmen. Das ist wichtig, da die Versicherung Schäden nur anteilig auszahlen kann, wenn die Versicherungssumme unter dem Wert Ihres Gebäudes liegt. Dies wird als Unterversicherung bezeichnet. Zur Ermittlung des Gebäudewertes gibt es allerdings drei Methoden, bei denen Ihr Versicherer Unterversicherungsverzicht gewährt, also im Falle eines Schadens die vollen Kosten ohne Abzüge zahlt.

Wertermittlung nach Größe und Ausstattung des Gebäudes nach der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL)

Versicherungssumme für Ihre Gebäudeversicherung in der richtigen Höhe durch uns ermitteln lassen!

Wir führen die Wertermittlung Ihres Gebäudes nach der Sachwertrichtlinie – (SW-RL) basierend auf den Kennwerten nach NHK 2010 durch. Grundlage für die Berechnung sind die Lage und Wohnfläche des Gebäudes. Je nach Ausstattung werden Zu- oder Abschläge berechnet.

Sowohl Gebäude als auch Gebäudeteile sind geschützt


Eine Gebäudeversicherung umfasst:

  • das Gebäude selbst
  • Nebengebäude und Garagen
  • verschiedene Einbauten wie Einbauschränke, fest verlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, Sanitärinstallationen und elektrische Anlagen
  • Zubehör, das der Instandhaltung oder der Wohnnutzung dient

Optional können Sie meist auch außen am Gebäude angebrachte Gegenstände, zum Beispiel Antennen, Markisen, Schilder und Überdachungen versichern. Gleiches gilt für Grundstücksbestandteile, wie Zäune oder Beleuchtungsanlagen.

Versicherungssumme
Versicherungssumme

Versicherungssumme für Eigentumswohnung

Für eine Eigentumswohnung eine eigene Gebäudeversicherung?


Brauchen Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung eine eigene Gebäudeversicherung? 

Grundsätzlich gilt: Jedes Gebäude muss über eine Gebäudeversicherung abgesichert werden. Dieses Gebäude kann dann mittels Teilungserklärung in verschiedene Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Geregelt wird die Versicherungsfrage in diesen Fällen dann in der Regel in der Eigentümerversammlung.

Häufig gibt es eine Eigentümergemeinschaft oder alternativ eine externe Hausverwaltung. Diese bringt dann die Gebäudeversicherung für das Gebäude auf den Weg.

Zumindest muss es sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dabei um eine Feuerversicherung bzw. Brandversicherung handeln, mit der der Neuwert des Hauses versichert ist. Sinnvollerweise sollten aber auch Sturmschäden oder Wasserschäden mitversichert werden.

Gebäude
Gebäude

Gebäudeversicherung wird auf Eigentumswohnung umgelegt!


Lassen Sie daher unbedingt eine Wertermittlung  für Ihre Eigentumswohnung durchführen. Nur so haben Sie die Sicherheit dass die im Umlageverfahren über die Eigentümerversammlung festgelegte Höhe der Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Versicherungswert Ihres Immobilieneigentums entspricht.

Außerdem sind die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zentrale Versicherungen, an die man in einer Eigentümergemeinschaft denken muss. Jeder Eigentümer kann den Abschluss einer solchen Versicherung einfordern.

Damit löst man auch die Frage nach der Gebäudeversicherung für die eigene Eigentumswohnung, falls diese nicht sichergestellt sein sollte. Die Kosten für die Versicherung werden dann auf jede einzelne Wohnung umgelegt. Der Verwalter legt diese in der Regel auf die Mieter bzw. Eigentümer um.

Wer sich für eine Eigentumswohnung interessiert, der sollte in den Gesprächen mit dem Makler, dem Verkäufer oder auch dem Hausverwalter das Thema Gebäudeversicherung kurz ansprechen. Dadurch ist man schnell im Bilde, wie die Versicherungsfragen tatsächlich gelöst sind.

Bitte fragen Sie nicht nur nach der Gebäudeversicherung, sondern auch nach der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Für vermietete Eigentumswohnungen ist sogar noch eine weitere Versicherung, nämlich die Wohnungshaftpflicht (für Schäden aus dem Sondereigentum) wichtig. Und genau diese Wohnungshaftpflicht kennen nur die wenigsten Hausverwalter bzw. Immobilienmakler.

Lassen Sie daher unbedingt eine Wertermittlung  für Ihre Eigentumswohnung durchführen!


Nur so haben Sie die Sicherheit dass die im Umlageverfahren über die Eigentümerversammlung festgelegte Höhe der Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Versicherungswert Ihres Immobilieneigentums entspricht.

Wir beraten und ermitteln den Versicherungswert Ihrer Eigentumswohnung und geben Ihnen die notwendige Sicherheit für Ihre persönlichen Entscheidungen.

Wir helfen Ihnen schnell, kompetent mit Sachverstand!

Kontaktieren Sie uns jetzt

Telefon:   +49 (0) 6629 – 915379
E-Mail:    

in**@bs*********.de











Profitieren Sie von über 35 Jahren praktischer Bauerfahrung!

Senden Sie uns eine Nachricht!