Bei Marktwertgutachten kommen dieselben Wertermittlungsverfahren wie bei Verkehrswertgutachten zum Tragen.
Ein Marktwertgutachten ist in der Regel ausreichend für einen geplanten Immobilien Ankauf oder Verkauf, sofern sich die Parteien weitestgehend einig sind. Auch zu anderen, weniger sensiblen Anlässen als bei einer Verkehrswertermittlung, ist ein Kurzgutachten empfehlenswert.
Beispiel: Verkauf an die eigenen Kinder
Beispiel: Ankauf eines unbebauten Grundstücks
Bei einem Marktwertgutachten geht es in der Regel darum, über ein geeignetes Verfahren einen marktgängigen Wert für eine Immobilie zu ermitteln. Hier wird auch nur ein einziges Verfahren zur Wertermittlung herangezogen – bei eigengenutzten Immobilien das Sachwertverfahren, bei fremdgenutzten Immobilien das Ertragswertverfahren. Bei Eigentumswohnungen kann auch das Vergleichswertverfahren zur Anwendung kommen, sofern eine ausreichende Anzahl an Parametern aus vergleichbaren Objekten zur Verfügung steht.
Die Anforderungen an ein Marktwertgutachten sind im Gegensatz zum umfangreichen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB stark reduziert.
Die zu ermittelnden Ergebnisse für ein Marktwertgutachten basieren auf der gleichen rechtlichen Anforderung wie für Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Auf die umfassende textliche Beschreibung von z.B. Makrolage und Mikrolage, Demografie und Wirtschaftsstruktur sowie auf eine detaillierte Baubeschreibung und die Definition der Gebäudestandards wird hier jedoch verzichtet.
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